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Kassen-Registrierung

Ab sofort muss jede elektronische Kasse beim Finanzamt gemeldet werden – und das bis spätestens 31.07.2025, wenn sie vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurde.
Für später angeschaffte Kassen gilt: Meldung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Hier hat DB das Schreiben der Finanzverwaltung hinterlegt.