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Elfenbeinhandel verboten

Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU) von sofort an weitgehend verboten. Am Mittwoch trat ein Gesetzespaket in Kraft, das Importe, Exporte und den EU-internen Handel mit dem sogenannten weißen Gold sehr stark einschränkt. Das Gesetzespaket sieht einige wenige Ausnahmen vor. So darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte vor 1947entstanden sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente aber nur an Museen verkauft werden. Die Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass schätzungsweise 20000 bis 30000 afrikanische Elefanten jedes Jahr für ihr Elfenbein illegal getötet würden. International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich schon seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES verboten. Viele Ausnahmeregelungen bieten aber Gelegenheiten für Betrug und Verstöße.