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Verluste absetzbar

Aktionären und Inhabern von Anleihen ab 2021 keine Verrechnung von Verlusten mehr zu erlauben, sofern diese durch die Insolvenz des dahinterstehenden Unternehmens verursacht wurden. Die Abkehr von dem Steuervorhaben könnte allerdings nur ein Etappensieg sein. Es bleibe schließlich abzuwarten, ob Scholz nicht in einem zweiten Anlauf versuchen werde, sein Vorhaben doch noch Wirklichkeit werden zu lassen. "Die Schlacht ist gewonnen, der Krieg aber noch nicht", sagt Tüngler. Nach der aktuellen Gesetzeslage können Anleger Verluste aus Wertpapiergeschäften jederzeit steuerlich anrechnen. Geht ein Unternehmen in die Insolvenz und verschwindet vom Markt, so wird dies wie ein Verkauf der Aktie oder Anleihe zum Kurswert Null bewertet. Nachdem dieses Vorhaben nun zumindest vorerst vom Tisch ist, steht die geplante Finanztransaktionsteuer nach wie vor im Raum. Diese soll 2021 nach französischem Vorbild eingeführt und jedes Mal erhoben werden, wenn eine Aktie den Besitzer wechselt. Betroffen wären nicht nur Anleger mit Direktinvestments in Aktien, sondern etwa auch Inhaber von Fonds und Fondssparplänen.